Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab 1. Januar 2026
Diese Bedingungen („Bedingungen“) hierin von EcoMobility Group AS, zusammen mit ihren Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen („EcoMobility“), die von Zeit zu Zeit geändert werden können, gelten für jede Aufforderung, Vorlage, Anfrage, Angebot oder Vereinbarung (eine „Kommunikation“), Verkauf oder Lieferung in Bezug auf Software-Dienstleistungen („Services“), die wir verkaufen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Abonnements auf der Grundlage der Flotte und der Anzahl der Vermögenswerte von jedem potenziellen oder tatsächlichen Kunden („Kunde“) von EcoMobility. Diese Bedingungen sind für EcoMobility und den Kunden gegenseitig verbindlich, und keine zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen sind für EcoMobility verbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart und von einem Bevollmächtigten von EcoMobility unterzeichnet. Das Versäumnis von EcoMobility, Bedingungen zu widersprechen, die in einem anderen Schreiben oder einer anderen Mitteilung des Kunden enthalten sind, kann nicht als Verzicht auf diese Bedingungen oder als Akzeptanz solcher anderen Bestimmungen ausgelegt werden. Keine der in der Vergangenheit angewandten Praktiken, Industriestandards, Geschäftspraktiken oder Handelsbräuche stellen eine Änderung der hierin enthaltenen Bestimmungen oder Bedingungen dar, noch fügen sie eine hier nicht enthaltene Bestimmung hinzu. Diese Bedingungen dienen auch als Hinweis auf den Widerspruch und die ausdrückliche Ablehnung von EcoMobility zu den Kaufbedingungen, die in einer Mitteilung enthalten sind und von diesen Bedingungen abweichen oder sie ergänzen.
1. Auftragsbestätigung
Alle Angebote für Dienstleistungen, die EcoMobility dem Kunden macht („Angebote“), werden unter dem Vorbehalt abgegeben, dass die Dienstleistungen nicht verkauft werden. Die Angebote werden erst dann angenommen, wenn der Kunde die schriftliche Annahme des Angebots durch EcoMobility erhalten hat, einschließlich einer Bestätigung in elektronischer Form. Wenn EcoMobility dem Kunden ein Angebot unterbreitet, muss der Kunde es schriftlich, auch in elektronischer Form, vor Ablauf der Annahmefrist annehmen. Ist kein Ablaufdatum angegeben, so erlischt das Angebot nach 30 Tagen. Die Stornierung von Bestellungen muss schriftlich erfolgen und von EcoMobility schriftlich bestätigt werden. Der Kunde ist unabhängig vom Grund der Stornierung verpflichtet, die für den nicht stornierbaren Auftrag in Auftrag gegebenen Leistungen zu kaufen. Die betreffenden Leistungen werden dem Kunden spätestens zum ursprünglich geplanten Liefertermin des Auftrags zum vereinbarten Kaufpreis zuzüglich etwaiger Lieferkosten in Rechnung gestellt.
2. Lieferung & Aktivierung
Die Hardware wird DAP (Incoterms 2020) geliefert, sofern nichts anderes angegeben oder vereinbart ist.
Der Dienst gilt als aktiviert, wenn die im Dienst enthaltene Hardware versandt wurde (das „Aktivierungsdatum“). Wenn EcoMobility Group keine Hardware liefert, ist das Aktivierungsdatum der Zeitpunkt, an dem der Kunde die Anmeldedaten erhält, die den Zugang zur Nutzung des Dienstes ermöglichen, und an dem die Daten von einem angeschlossenen Gerät verfügbar sind.
3. Von EcoMobility bereitgestellte Hardware
Sofern im Vertrag zwischen dem Kunden und EcoMobility (der „Vertrag“) nicht anders angegeben, wird das von EcoMobility bereitgestellte physische Equipment/Hardware (die „Hardware“) dem Kunden zur Verfügung gestellt und ist Eigentum von EcoMobility. Hardware, die vor dem 1. Januar 2024 in Auftrag gegeben wurde, ist jedoch Eigentum des Kunden, sofern sie als solche verkauft wurde.
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, die Hardware selbst zu installieren und ist allein dafür verantwortlich, dass die Hardware ordnungsgemäß positioniert und montiert wird, wie in der Installationsanleitung und etwaigen zusätzlichen Anweisungen von EcoMobility beschrieben. Der Kunde ist verpflichtet, die Hardware nach der Installation zu testen und EcoMobility unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Hardware nicht funktioniert. Der Test erfolgt durch Überprüfung der Registrierungen in der Schnittstelle. Der Kunde findet Anleitungen zur Installation und zum Testen unter der folgenden URL: https://ecomobility.com/de/hardware-waehlen/. EcoMobility haftet nicht für die Folgen eines technischen Versagens oder einer unzureichenden Registrierung aufgrund einer falschen Installation oder eines falschen Standorts der Hardware.
Jegliche Service-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten an der Hardware dürfen nur von EcoMobility oder ihren autorisierten Partnern nach Anweisung von EcoMobility durchgeführt werden. Stellt der Kunde fest, dass die Hardware defekt oder beschädigt ist, muss EcoMobility unverzüglich per E-Mail benachrichtigt werden, um Hilfestellung bei der Fehlersuche und/oder dem Verfahren für die Rückgabe und erneute Lieferung der Hardware zu erhalten.
EcoMobility behält sich das Recht vor, die Hardware jederzeit ganz oder teilweise auszutauschen. In einem solchen Fall ist der Kunde verpflichtet, auf eigene Kosten die neue Hardware in Empfang zu nehmen und zu installieren sowie die alte Hardware (wenn die Hardware im Eigentum von EcoMobility steht) spätestens 7 Tage nach Erhalt der neuen Hardware zurückzugeben.
EcoMobility behält sich das Recht vor, die Hardware zur Datenerhebung für andere Kunden zu nutzen, sofern diese sicherstellen, dass alle personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet werden.
Hardware, die für die Verwendung innerhalb der EU/EWR/UK verkauft wurde, kann nur nach schriftlicher Vereinbarung außerhalb dieses Gebiets verwendet werden. Im Falle einer Nutzung außerhalb des genehmigten Gebiets hat der Kunde EcoMobility alle durch die Nutzung außerhalb des Gebiets verursachten zusätzlichen Kosten, z. B. für Roaming, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung durch EcoMobility zu erstatten.
Die Hardware darf nur im Zusammenhang mit den Dienstleistungen von EcoMobility verwendet werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Hardware mit der gebotenen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit der Installationsanleitung zu behandeln.
Bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung der Hardware ist EcoMobility berechtigt, die Rückgabe der im Eigentum von EcoMobility stehenden Hardware innerhalb einer bestimmten Frist zu verlangen.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, die im Eigentum von EcoMobility stehende Hardware (siehe Abschnitt 3) unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Ablauf der Vertragslaufzeit (wie in Absatz 6 definiert), auf eigene Kosten gemäß den von EcoMobility erteilten Anweisungen zurückzugeben.
In allen Fällen, in denen die Hardware nicht wie hier vorgesehen zurückgegeben wird, ist der Kunde verpflichtet, EcoMobility innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der von EcoMobility ausgestellten Rückerstattungsrechnung die Gebühren für verlorene/nicht zurückgegebene Geräte pro Gerät zu erstatten.
4. Preise
Die Preise ergeben sich aus dem Angebot, das dem Kunden unterbreitet wird, oder aus dem Vertrag. EcoMobility ist berechtigt, die Preise für Abonnements sowohl in der Erstlaufzeit als auch in der Verlängerungslaufzeit wie in Abschnitt 6 beschrieben anzupassen, wobei die Preise in Übereinstimmung mit dem lokalen Verbraucherpreisindex mit einer Frist von einem (1) Monat an den Kunden angepasst werden. Jegliche Steuern, Abgaben, Zölle oder andere Gebühren jeglicher Art, die von einer in- oder ausländischen Behörde auf die Dienstleistungen, ihren Verkauf, Transport, ihre Lieferung, Nutzung oder ihren Verbrauch erhoben werden und die sich auf die Transaktion zwischen EcoMobility und dem Kunden beziehen, sind vom Kunden zusätzlich zu dem angegebenen oder in Rechnung gestellten Preis zu zahlen. Falls EcoMobility solche Steuern, Zölle, Gebühren oder Abgaben zu zahlen hat, hat der Kunde EcoMobility diese zu erstatten, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
5. Zahlungsbedingungen
EcoMobility ist ständig bestrebt, die Umweltbelastungen von EcoMobility und seinen Kunden zu reduzieren. Daher werden alle Rechnungen elektronisch versandt und unterliegen einer Rechnungsgebühr. Jegliche Kosten oder Gebühren, die EcoMobility für das Hochladen von Rechnungen in Einkaufsportale usw. oder den Druck von physischen Rechnungen entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Zahlung für die EcoMobility-Dienste wird jährlich im Voraus mit einer Fälligkeit von 14 Tagen in Rechnung gestellt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die erste Rechnung wird zum Aktivierungsdatum ausgestellt und die folgenden Rechnungen an jedem Jahrestag des Aktivierungsdatums. Falls der Kunde den Betrag einer Rechnung beanstandet, muss er dies EcoMobility innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich mitteilen. Beide Parteien bemühen sich in angemessener Weise, etwaige Streitigkeiten über die Höhe einer Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach der Mitteilung beizulegen. Bei Zahlungserinnerungen ist EcoMobility berechtigt, eine Mahngebühr zu erheben, sofern dies nach geltendem Recht zulässig ist. Bei Zahlungsverzug ist EcoMobility berechtigt, die vollständige Bezahlung der Inkassokosten zu verlangen. Bei nicht fristgerechter Bezahlung einer Rechnung behält sich EcoMobility das Recht vor, das Abonnement ohne Vorankündigung auszusetzen, bis die Rechnung beglichen ist. Wird die Rechnung nicht innerhalb der in der Mahnung an den Kunden gesetzten Frist bezahlt, hat EcoMobility das Recht, das Kundenkonto einschließlich des Zugangs zu allen Systemen zu sperren. Der Kunde kann innerhalb von 30 Tagen nach der Sperrung seines Kontos durch Zahlung des fälligen Betrags und einer Wiederaktivierungsgebühr, das Konto wieder aktivieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit von EcoMobility nicht schriftlich anerkannten Gegenansprüchen gegen EcoMobility aufzurechnen, und ist nicht berechtigt, einen Teil der Kaufsumme wegen einer Aufrechnung jeglicher Art zurückzuhalten. Eine Abtretung von Gegenansprüchen des Kunden an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EcoMobility ist unwirksam. Der Kunde verpflichtet sich, EcoMobility alle Kosten und Auslagen (einschließlich angemessener Anwaltskosten oder Kosten von Inkassobüros) im Zusammenhang mit der Einziehung von Beträgen, die EcoMobility gemäß diesen Bedingungen oder der hierin vorgesehenen Transaktion geschuldet werden, zu erstatten.
6. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird für eine anfängliche Laufzeit von sechsunddreißig (36) Monaten (die „Erstlaufzeit“) abgeschlossen (sofern nicht anders vereinbart) und verlängert sich danach automatisch um jeweils 12 Monate (die „Verlängerungslaufzeit“). Für die in Rechnung gestellten Abonnements erfolgt keine Rückzahlung, auch wenn sie vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der Verlängerungslaufzeit gekündigt werden. EcoMobility kann die Abonnements jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn das Kundenkonto gemäß Abschnitt 5 wegen Nichtzahlung geschlossen wird. Der Vertrag in seiner Gesamtheit oder nur bestimmte Dienste können von jeder Partei schriftlich (per E-Mail) mindestens 3 Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der Verlängerungslaufzeit gekündigt werden.
EcoMobility kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn:
- ein wesentlicher Verstoß gegen diese Bedingungen oder den Vertrag, der nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung behoben wurde, vorliegt; und
- der Konkurs, die Insolvenz oder ein ähnliches Verfahren des Kunden, wodurch der Kunde nicht in der Lage ist, seine Zahlungen an EcoMobility ordnungsgemäß zu erfüllen;
Bei Kündigung stellt EcoMobility die Erbringung der Dienstleistungen zum Ende der Erst-/Verlängerungslaufzeit ein. EcoMobility hat während der gesamten Erst-/Verlängerungslaufzeit Anspruch auf Zahlung, unabhängig davon, ob der Kunde den Dienst nutzt oder nicht.
Ein Kunde, der aufgrund einer Mitgliedschaft in einem Verband oder einer Vereinbarung mit einem Dritten einen Preisnachlass auf den Dienst erhält, verliert den Anspruch auf den Nachlass mit Ablauf der Mitgliedschaft oder der Vereinbarung mit dem Dritten.
7. Datenschutz und Privatsphäre
Der Kunde ist verpflichtet, alle geltenden Datenschutzgesetze (einschließlich der Allgemeinen Datenschutzverordnung) und die jeweils gültige Datenschutzrichtlinie von EcoMobility (https://ecomobility.com/privacy-policy/) einzuhalten. Wenn Sie als Endkunde Geräte, in denen Ortungsgeräte von EcoMobility installiert sind („die Geräte“), oder Dienste nutzen, sind Sie der für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Ortungsgerät oder den Dienst von EcoMobility Verantwortliche. Als Endkunde (Verantwortlicher für die Datenverarbeitung) sind Sie verpflichtet, die Verpflichtungen der geltenden Datenschutzgesetze zu erfüllen und die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (https://ecomobility.com/de/vereinbarung-zur-auftragsdatenverarbeitung/) abzuschließen. Bei Fragen lesen Sie bitte unsere Datenschutzrichtlinie unter http://www.ecomobility.com oder wenden Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten unter dpo@EcoMobility.com.
8. Informationen zum Dienst
Sämtliche Leistungsangaben – gleichgültig, ob sie von EcoMobility oder einem ihrer Partnerunternehmen stammen – einschließlich Angaben über Gewicht, Maße, Fassungsvermögen oder sonstige technische Daten, Beschreibungen, Prospekte, Werbung usw., die als Informationen anzusehen sind, sind nur insoweit verbindlich, als EcoMobility im Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug nimmt. Besondere Wünsche des Kunden sind nur insoweit verbindlich, als sie von EcoMobility schriftlich bestätigt werden. EcoMobility behält sich das Recht vor, Leistungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu überarbeiten und einzustellen. EcoMobility wird Leistungen erbringen, die die gleiche oder eine ähnliche Funktionalität und Leistung wie die bestellten Leistungen aufweisen, jedoch sind Änderungen möglich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen der technischen Anforderungen zwischen dem, was geliefert wird, und dem, was in den technischen Datenblättern, Katalogen oder dergleichen beschrieben ist. Der Kunde ist jederzeit für die Nutzung der EcoMobility-Dienste durch den Kunden verantwortlich. EcoMobility behält sich jederzeit das Recht vor, ein Abonnement im Falle einer übermäßigen Nutzung der Dienste und/oder der API-Lösung von EcoMobility auszusetzen. EcoMobility verbietet die Nutzung der EcoMobility-Dienste in irgendeiner Weise, die ungesetzlich ist. EcoMobility erwirbt Genehmigungen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zur Einhaltung der Servicevorschriften in den Ländern, die für EcoMobility von strategischer Bedeutung sind. Wenn der Kunde eine Genehmigung in einer bestimmten Region oder in bestimmten Ländern benötigt, kann diese bei EcoMobility beantragt werden. Für eine solche Genehmigung wird ein Angebot erstellt, sofern dies nach den geltenden Rechtsvorschriften möglich ist. Falls der Kunde oder der Endkunde selbst eine Genehmigung nach geltendem Recht beantragen muss, kann der Kunde oder der Endkunde bei EcoMobility kostenpflichtige Unterstützung anfordern. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass jede vom Kunden erworbene Dienstleistung als Drehscheibe für die Übertragung von Standort- und Sensordaten anderer Einheiten von EcoMobility oder Dritten über das Bluetooth-Signal der Dienstleistung verwendet werden kann. Die Dienste werden nur als Knotenpunkte für die Übertragung von Standort- und Sensordaten verwendet und ermöglichen es den Nutzern der Geräte nicht, Zugang zu den Standort- und Sensordaten der Geräte anderer Kunden zu erhalten. EcoMobility kann unter keinen Umständen haftbar gemacht werden, wenn der Kunde die EcoMobility-Dienste als Kanal für die Aktualisierung von Kunden- oder Endkundengeräten nutzt, in denen der EcoMobility-Dienst installiert ist. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass EcoMobility keine Kontrolle oder Rechte über die Geräte hat, in denen die EcoMobility-Dienste installiert sind, und die Funktionalität der Geräte nicht garantieren kann und daher nicht dafür haftbar gemacht werden kann.
9. Geschützte und vertrauliche Informationen
EcoMobility ist der ausschließliche Eigentümer und behält alle Rechte, Ansprüche und Interessen an geistigen Eigentumsrechten und Know-how, die sich auf den Dienst und die Hardware beziehen oder daraus entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Technologie (einschließlich aller Änderungen, Erweiterungen, Upgrades und Aktualisierungen), Algorithmen, Quellcode, Objektcode und begleitende Dokumentation, Marken, Logos, Domainnamen, Benutzeroberflächendesign, Grafiken, Illustrationen, Zeichnungen, Bilder, Ton, Musik, Videos, Konzepte, Techniken und Spezifikationen. Jede weitere Art von Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind, einschließlich Zeichnungen und technischer Unterlagen und anderer Geschäftsgeheimnisse, die EcoMobility dem Kunden übermittelt („vertrauliche Informationen“), bleiben ausschließliches Eigentum von EcoMobility und sind vom Kunden vertraulich zu behandeln. Solche vertraulichen Informationen wurden mit erheblichem Aufwand entwickelt und enthalten Geschäftsgeheimnisse, die ausschließliches Eigentum von EcoMobility sind. Vertrauliche Informationen dürfen daher nicht ohne die schriftliche Zustimmung von EcoMobility kopiert, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben oder für einen anderen Zweck als den, für den sie bei der Übermittlung bestimmt waren, verwendet werden. Vertrauliche Informationen sind auf Verlangen an EcoMobility zurückzugeben. Zur Klarstellung: Zu den von EcoMobility zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen gehören nicht solche, die (a) dem Kunden aus öffentlichen oder veröffentlichten Quellen allgemein zugänglich waren, sofern die Veröffentlichung nicht unter Verletzung dieser Bedingungen oder durch ein schuldhaftes Verhalten oder Unterlassung des Kunden erfolgte, (b) rechtmäßig aus einer Quelle erlangt wurden, die weder dem Kunden noch EcoMobility gegenüber direkt oder indirekt zur Vertraulichkeit verpflichtet war, oder (c) mit schriftlicher Zustimmung von EcoMobility der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden, wobei der Kunde die gebotene Sorgfalt walten lassen muss, um diese Informationen vertraulich zu behandeln. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen des Kunden gemäß diesem Abschnitt 9 bleiben auch nach Beendigung oder Ablauf der vorliegenden Bedingungen bestehen.
10. Software-Updates & Änderungen am Dienst
Die laufenden Software-Updates von EcoMobility sind in dem im Angebotsdokument genannten Preis enthalten. EcoMobility behält sich das Recht vor, Änderungen vorzunehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Einstellung ihrer Dienste oder die Herausgabe von Updates ohne Vorankündigung, wenn dies ohne wesentliche Änderung der vereinbarten technischen Spezifikationen und ohne wesentliche Änderung der Form oder Funktion der Dienste möglich ist. Wenn EcoMobility nach eigenem Ermessen beschließt, eine bestimmte Leistung oder einen Teil einer Leistung nicht mehr anzubieten, ist EcoMobility berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise mit einer Frist von 30 Tagen gegenüber dem Kunden zu kündigen. Das Gleiche gilt, wenn ein Vertrag mit einem Unterauftragnehmer gekündigt wird, was zur Folge hat, dass die Dienstleistung nicht mehr erbracht werden kann.
11. Hardware- und Software-Garantien
11.1 Hardware-Garantien
EcoMobility garantiert, dass die gelieferte Hardware zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Verarbeitungs- und Materialfehlern ist, und verpflichtet sich, während der gesamten Erstlaufzeit und der nachfolgenden Verlängerungszeit funktionstüchtige Hardware zu liefern. Diese Garantie deckt Hardwarefehler ab und ist einzig und allein auf den Ersatz oder die Reparatur nach alleiniger Wahl von EcoMobility beschränkt.
Die Garantie wird unter den folgenden Bedingungen gewährt:
- Der Kunde benachrichtigt EcoMobility per E-Mail über den Defekt.
- Der Kunde trennt die Verbindung und sendet die defekte Hardware auf eigene Kosten an EcoMobility zurück.
- Die Prüfung der zurückgegebenen Hardware durch EcoMobility ergibt, dass die Mängel nicht durch unsachgemäße Handhabung, Lagerung, Prüfung, Installation, Missbrauch, Vernachlässigung, Reparatur, Änderung oder Unfall verursacht wurden.
- Der Kunde erhält und installiert die neue Hardware auf eigene Kosten.
Die Garantie gilt nicht:
- Bei Defekten oder Schäden, die durch Umstände verursacht wurden, für die der Kunde verantwortlich ist, einschließlich fahrlässiger Nutzung oder Nutzung unter Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Installationsanleitung, die Leistungsbeschreibung oder andere Anweisungen von EcoMobility.
- wenn die Batterie bei batteriebetriebener Hardware leer ist. Der Kunde muss entweder die Batterie oder die Hardware ersetzen, je nachdem, was die Hardware zulässt.
- Für Hardware von Drittanbietern
11.2 Software-Garantien
Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Nutzung der EcoMobility-Dienste durch den Kunden auf dessen alleiniges Risiko erfolgt und dass die Dienste „wie sie sind“ und „wie verfügbar“ ohne jegliche Garantie bereitgestellt werden, und zwar im größtmöglichen Umfang, den das geltende Recht zulässt.
Die Bestimmungen dieser Klausel berühren nicht die gesetzlichen Rechte des Kunden, die nach geltendem zwingenden nationalen Recht nicht ausgeschlossen werden können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf zwingende gesetzliche Gewährleistungen. Sollte ein Teil dieser eingeschränkten Garantie für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so bleibt der Rest der eingeschränkten Garantie dennoch in vollem Umfang in Kraft. Die Gewährleistung für die Dienstleistungen geht in keinem Fall über die Gewährleistung für die Hardware, wie in Abschnitt 12.1 beschrieben, hinaus. Die Gewährleistung der Dienstleistungen ist davon abhängig, dass der Kunde die aktuellen Versionen der von EcoMobility bereitgestellten Dienstleistungen aufrechterhält. Der einzige Rechtsbehelf des Kunden und die einzige Verpflichtung von EcoMobility im Rahmen der vorstehenden Gewährleistung besteht darin, dass EcoMobility wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternimmt, um jede wesentliche Abweichung der Dienstleistungen zu korrigieren, die EcoMobility vom Kunden während der Gewährleistungsfrist gemeldet wird. Die vorstehende Garantie gilt nicht für Konformitätsmängel der Dienstleistungen, die durch a) die Nutzung oder den Betrieb der Dienstleistungen in einer anderen als der von EcoMobility vorgesehenen oder empfohlenen Umgebung, b) nicht von EcoMobility vorgenommene Änderungen an den Dienstleistungen oder c) von Dritten bereitgestellte und von EcoMobility nicht für die Nutzung der Dienstleistungen autorisierte Hardware oder Software verursacht wurden.
12. Haftungsbeschränkung & Entschädigung
EcoMobility haftet in keinem Fall für indirekte Verluste oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zeit- oder Gewinnverluste, Einnahmen, Goodwill, Geschäftsmöglichkeiten, Daten oder andere Geschäftsunterbrechungen.
Die maximale Haftung von EcoMobility gegenüber dem Kunden für alle Verpflichtungen (ob aus dem Vertrag oder anderweitig), die direkt oder indirekt mit dem Vertrag zusammenhängen, ist auf den Preis begrenzt, den der Kunde in den letzten 24 Monaten vor dem Ereignis, das die Haftung begründet, für den Dienst bezahlt hat.
EcoMobility lehnt jegliche Haftung ab, einschließlich jeglicher ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, ob mündlich oder schriftlich, für Hardware und Software Dritter. Dies gilt auch dann, wenn diese Hardware oder Software für das effektive Funktionieren des Dienstes unerlässlich ist.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, EcoMobility, seine leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter und Versicherer von jedem von ihnen zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten von und gegen alle Ansprüche Dritter, Forderungen, Klagen, Schäden, Ausgaben, Kosten, Forderungen, Urteile und Verbindlichkeiten (einschließlich, ohne Einschränkung, Zinsen, Strafen und angemessene Anwaltsgebühren und Ermittlungskosten), die EcoMobility entstanden sind, aus, in Verbindung mit oder als Folge von (a) jede fahrlässige oder rechtswidrige Handlung oder Unterlassung des Kunden; (b) der Übertragung, der Nutzung oder dem Verkauf einer Dienstleistung durch den Kunden, es sei denn, eine solche Klage oder Forderung ergibt sich aus der Nichterfüllung der ausdrücklichen Garantien von EcoMobility durch eine solche Dienstleistung; und/oder (c) dem Besitz, dem Betrieb, der Wartung, der Lieferung oder der Rückgabe einer Dienstleistung durch den Kunden. Dieser Schutz schließt ohne Einschränkung Ansprüche wegen Personen- oder Sachschäden ein, die sich aus einer Handlung oder Unterlassung des Kunden oder seiner Kunden ergeben. Dieser Abschnitt 12 überdauert die Beendigung oder das Auslaufen dieser Bedingungen.
13. Geistige Rechte
Der Kunde erwirbt eine nicht ausschließliche und nicht unbefristete Softwarelizenz in Form eines Rechts zur Nutzung der Software für den in der begleitenden Leistungsbeschreibung angegebenen Zweck für die Erstlaufzeit und die nachfolgenden Verlängerungslaufzeiten. Die Lizenz gilt nur für die vertraglich vereinbarte Laufzeit und endet mit deren Ablauf oder Beendigung. Darüber hinaus erwirbt der Kunde keine Rechte in Form von Lizenzen, Patenten, Urheberrechten, Marken oder anderen geistigen Rechten im Zusammenhang mit dem Dienst. Der Kunde erwirbt keine Rechte an dem Quellcode der Software.
14. Höhere Gewalt
EcoMobility ist berechtigt, Aufträge zu stornieren oder die vereinbarte Lieferung von Dienstleistungen zu verschieben, und ist ansonsten von der Haftung für fehlende oder mangelhafte verspätete Lieferungen befreit, die ganz oder teilweise auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von EcoMobility liegen, wie höhere Gewalt, Embargo, Aufruhr, Krieg, Terrorismus, Feuer, staatliche Vorschriften, Streiks, Aussperrung, Betriebsstörungen, Mangel an Transportmitteln, Warenknappheit, Krankheit, Verzögerung oder Mangel an Lieferungen von Zulieferern, Unfälle bei Service oder Tests, Mangel an Energieversorgung, Unfähigkeit, notwendige Arbeitskräfte zu erhalten, Produktionsanlagen oder Verzögerungen durch Zulieferer. Alle Rechte des Kunden sind ausgesetzt oder werden in solchen Fällen eingestellt. Im Falle einer Stornierung oder verspäteten Ausführung kann der Kunde keine Entschädigung von EcoMobility verlangen oder sonstige Ansprüche gegenüber EcoMobility geltend machen.
15. Teilweise Nichtigkeit
Sollten zu irgendeinem Zeitpunkt eine oder mehrere der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit einer solchen Bestimmung in jeder anderen Hinsicht und der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen in keiner Weise beeinträchtigt.
16. Übergang von Rechten und Pflichten
EcoMobility ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus diesen Bedingungen oder diesem Vertrag ganz oder teilweise an ein Konzernunternehmen oder einen Dritten abzutreten und zu übertragen. Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von EcoMobility abtreten oder übertragen.
17. Geltendes Recht und Gerichtsstand
Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, unterliegen dem Recht des Landes, in dem EcoMobility seinen eingetragenen Geschäftssitz hat.
Die Parteien bemühen sich um eine gütliche Beilegung aller Streitigkeiten durch Verhandlungen und/oder ein Schiedsverfahren. Alle Streitigkeiten, Ansprüche oder Meinungsverschiedenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder der Vereinbarung oder deren Verletzung, Beendigung, Durchsetzung, Auslegung oder Gültigkeit ergeben, einschließlich der Bestimmung des Umfangs oder der Anwendbarkeit dieser Bedingungen oder der Schiedsvereinbarung, werden durch ein Schiedsverfahren in Stockholm, Schweden, vor einem (1) Schiedsrichter entschieden, der vom Arbitration Institute der Stockholmer Handelskammer („SCC“) ernannt wird. Das Schiedsverfahren wird von der SCC gemäß der von der SCC angenommenen und zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens geltenden Schiedsverfahrensordnung durchgeführt. Die Entscheidung über den Schiedsspruch kann von jedem zuständigen Gericht erlassen werden. Die Entscheidung des Schiedsrichters ist schriftlich niederzulegen. Darüber hinaus ist der Schiedsspruch des Schiedsrichters endgültig und für die Parteien verbindlich. Alle Schiedssprüche sind vertraulich und dürfen nicht öffentlich bekannt gegeben werden.
Ungeachtet des unmittelbar vorangehenden Absatzes erkennen die Parteien ausdrücklich an und vereinbaren, dass jede Partei bei einem Gericht vorläufige oder einstweilige Maßnahmen beantragen kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf einstweilige oder dauerhafte Verfügungen, Unterlassungsanordnungen oder eine Anordnung zur spezifischen Erfüllung, die zum Schutz ihrer Rechte oder ihres Eigentums erforderlich sein können. Die in diesem Abschnitt vorgesehenen Rechtsbehelfe sind kumulativ und nicht ausschließlich und gelten zusätzlich zu allen anderen Rechtsbehelfen, die einer Partei gemäß diesen Bedingungen oder dem geltenden Recht zustehen.
Scheitern diese Verhandlungen, kann jede der Parteien ein Verfahren vor den ordentlichen Gerichten einleiten. Alleiniger und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten sind die Gerichte des Landes, in dem EcoMobility seinen eingetragenen Geschäftssitz hat, und zwar das örtliche Amtsgericht.
18. Vollständige Vereinbarung
Diese Bedingungen, etwaige zusätzliche Bedingungen im Vertrag und die schriftliche Zustimmung von EcoMobility stellen die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien dar. Sie ersetzen alle früheren schriftlichen und mündlichen Erklärungen, einschließlich früherer Zusicherungen, Erklärungen, Bedingungen oder Garantien in Bezug auf die Dienstleistungen.